7.5. Risiken und Gefahren des Kapitalmarktes
Geschäfte auf dem Kapitalmarkt bergen in besonderem Maße Risiken und Gefahren.
Erträge und Zinsen
Charakteristisch für den Handel mit Geld- und Kapitalanlagen ist, dass deren künftige Erträge zum Zeitpunkt des Kaufs unbekannt sind. Die Erwartungen der Käufer sind spekulativ.
Anleger mindern ihr Risiko durch Informationen. Mangelnde Kenntnis über die Bonität der Sachanlagen oder der Schuldner erhöht die Verlustgefahr. Ratingagenturen bewerten die Risiken von Kapitalanlagen. Nicht zuletzt in der Finanzkrise haben Anleger jedoch durch unredliche Bewertung von angesehenen Ratingagenturen viel Geld verloren. Die gängigste Methode der Anleger zur Minderung des Risikos ist die Mischung verschiedener Anlagen - Portefeuille. Auf dem Markt werden dafür besondere Fonds angeboten.
Sicherheiten und Risiken
Wer Geld verleiht, versucht sich zu versichern, dass er es wiederbekommt. Die meisten Geldbesitzer verleihen ihr Geldvermögen an Banken.
Banken unterliegen besonderen staatlichen Vorschriften. Von 2007 bis 2014 galten in der EU die Regeln von BASEL II als Vorschriften. Diese vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (von Nationalbanken und nationalen Aufsichtsbehörden) empfohlenen Regeln schrieben den Banken vor, die Risiken ihrer Ausleihungen differenziert zu bewerten und entsprechend durch Eigenkapital zu hinterlegen. So wurden die Ausleihungen einer Bank durch die Höhe ihres Eigenkapitals begrenzt, wobei die einzelnen Ausleihungen nach deren Sicherheiten bzw. Ausfallrisiken gewichtet wurden. Je nach dem Ausfallrisiko staffeln die Banken auch die zu zahlenden Zinsen auf ihre Ausleihungen.
Diese Pflichten zur Deckung ihrer Ausleihungen durch Rücklagen setzt der Fähigkeit einer Bank, aus eigener Kraft Geld zu schöpfen, quantitative Grenzen.
Vom Schuldner fordert die Bank Sicherheiten, bevorzugt in Gestalt von wertstabilem Sachvermögen. Aber Schulden werden nicht nur durch Sachvermögen gesichert. Aus der Sicht der Gläubiger bemessen sich die Schulden nicht nur am Wert der Ausleihung, sondern auch an der Bonität der Schuldner bzw. an dem Verlustrisiko. Sicherheiten sind neben Sachwerte auch „gesicherte Verhältnisse“ von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären:
Informationen
Anleihen insbesondere von Staaten sind durch Augenschein gesichert: Die Risiken der Zahlungsunfähigkeit eines Staates können nur aufgrund verfügbarer Informationen beurteilt werden. An der Zuverlässigkeit der Informationen von Ratingagenturen bestehen verbreitete Zweifel. Die oft schroffen Bewertungen der Bonität einzelner Staaten durch Ratingagenturen haben in der EU vielfachen Ärger hervorgerufen.
Entwicklung der Anleiherenditen eines Staates drückt die Einschätzung seiner Bonität durch den Markt aus. Wenn der Kapitalmarkt in der EU sich dessen sicher ist, dass die Gemeinschaft der Mitgliedstaaten keine Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedstaates, aber auch keinen Kapitalschnitt der Staatsanleihen von Mitgliedstaaten zulassen wird, dann wird er den Mitgliedstaaten a priori eine hohe Bonität und entsprechen niedrige Zinsen zuerkennen, auch ohne formale Bürgschaft der EU.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz enthält umfangreiche Vorschriften für Wertpapierhandel, insbesondere über die Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und über die Informationspflichten von Emittenten bzw. über die Informationsrechte von Besitzern.
Besonders schutzbedürftige Kapitalanlagen
Von jeher regelt der Staat „mündelsichere“ Geldanlagen. Noch heute sind deutsche Staatsanleihen mündelsicher. Normale Spareinlagen bei Banken sind heute jedoch durch die gesetzliche Einlagensicherung der EU geschützt.
Die Anlagen zur privaten Altersversorgung und die Finanzierung von Wohneigentum sind für größere Bevölkerungsgruppen von existenzieller Bedeutung. 2016 besaßen die Privaten Haushalte in Deutschland ein Nettovermögen von 11,8 Billionen Euro, das waren 375% des BIP. Von diesem waren 68% Immobilien und 18% Versicherungsansprüche. Es ist Aufgabe des Staates, solche Kapitalanlagen durch gesetzliche Reglungen vor Verlusten zu schützen. So unterliegen beispielsweise Betriebsrenten einer besonderen Aufsicht durch die BaFin.